Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wird der jeweils neue 7. Jahrgang zum iPad-Jahrgang. Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen. Diese Übersicht wird laufend erweitert. Die Präsentation vom Elternabend finden Sie hier.
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie hier.
Aus unserer Sicht ist das Ankommen an der Schule und das soziale Miteinander in Klasse 5 und 6 vorherrschend, weshalb wir uns für Tabletklassen ab Jahrgang 7 entschieden haben. Nichtsdestotrotz erproben die jüngeren Schülerinnen und Schüler den Umgang mit den Schulgeräten und erlangen grundlegende medienpädagogische Kompetenzen.
Die Entscheidung ist auf iPads von Apple und die Verwaltungslösung Relution gefallen. Folgende Überlegungen waren ausschlaggebend:
- Großes Angebot an schulischen Apps und zuverlässige Nutzung dieser im Unterricht und in Prüfungen.
- Automatischer Wechsel zwischen dem „Schulmodus“ mit Einschränkungen in Apps und Bedienung während der Schulzeit und dem Modus für Zuhause ohne Einschränkungen.
Aktuell lautet die Mindestanforderung: Apple iPad (9. Generation) mit mindestens 64 GByte. Dieses Grundmodell reicht aus, wenn sich die Benutzung auf eine rein schulische beschränkt.
In der Regel wird jedes Jahr (Oktober) ein aktualisiertes Modell präsentiert. Meistens wird dann für einen ähnlichen Preis eine bessere Ausstattung angeboten.
Ja, das ist möglich. Allerdings nur, wenn es sich um ein iPad handelt, das die genannten Mindestanforderungen erfüllt.
Aktuell lautet die Mindestanforderung: Apple iPad (9. Generation) mit mindestens 64 GByte. Bitte beachten SIe, dass auch bereits vorhandene iPads nachregistriert werden müssen. Nähere Informationen folgen zu Jahresbeginn 2024.
Sollten Sie ein anderes iPad besitzen, als in der Mindestanforderung genannt, so schreiben Sie bitte außerdem eine E-Mail an ipad@igs-emden.net .
An Schulen, die schon länger mit Tablets arbeiten, hat sich gezeigt, dass alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Gerät haben sollten. Ansonsten kann es vorkommen, dass der Unterricht unterbrochen werden muss, da die Geräte nicht miteinander kompatibel sind. Außerdem verhindern wir so die Stigmatisierung der Lernenden aufgrund von unterschiedlichen Gerätemarken.
An Schulen, die schon länger mit Tablets arbeiten, hat sich gezeigt, dass alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Gerät haben sollten. Ansonsten kann es vorkommen, dass der Unterricht unterbrochen werden muss, da die Geräte nicht miteinander kompatibel sind. Außerdem verhindern wir so die Stigmatisierung der Lernenden aufgrund von unterschiedlichen Gerätemarken.
Außerdem erhalten wir als Schule Mengenrabatte auf Programme, die die Schülerinnen und Schüler auf den Geräten nutzen können. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, können wir diese Apps an andere Kinder und Jugendliche weitergeben. So müssen sie nicht von jedem Elternteil neu gekauft werden.
Die Geräte können per Sammelbestellung erworben werden. Weitere Informationen folgen.
Die klassische Herstellergarantie deckt nicht alle Schäden an den Geräten ab und reicht erfahrungsgemäß für die digitalen Geräte von Schülern nicht aus. Die angebotene Versicherung greift bei Schadensfällen (auch bei Selbstverschulden), Einbruchdiebstahl oder Raub.
Als zum Schulgebrauch bestimmte Geräte sind über den Kommunalen Schadensausgleich Hannover bis zu einem Betrag von 500 Euro versichert. Nähere Informationen finden Sie auf diesem Merkblatt.
Sie sollten auf jeden Fall einen aktiven Stift kaufen, damit ihr Kind auch wirklich gut auf dem iPad schreiben kann. Geeignet sind zum Beispiel der Tucano Active Stylus (ca. 35 €) und der Logitech Crayon (ca. 70 €) . Aber auch andere aktive Stifte wie bspw. der Apple Pencil (ca. 109 €) sind geeignet.
Insgesamt wollen wir uns als Schule aber hier bewusst zurückhalten, denn wir sind ja kein Verkäufer von elektronischen Geräten. Entscheiden Sie also bitte selbst, welchen aktiven Stift sie kaufen wollen!
Die bislang nötige Anschaffung des Taschenrechners in Jahrgang 7 entfällt. Zudem prüfen wir fortlaufend, ob weitere Entlastungen möglich sind.
Für Kinder bzw. Familien, die von der Schulbuchausleihe befreit sind, ist es möglich, die Ausleihe eines iPad bei der Schule zu beantragen. Den Antrag finden Sie hier: Antrag iPad Ausleihe
In Ausnahmefällen kann eine anteilige Unterstützung durch den Förderverein erfolgen.
Ja, das ist möglich. Mit einer eigenen Apple-ID ist es möglich, im App-Store selbstständig Apps zu kaufen und diese auf dem iPad zu installieren. Allerdings ist eine eigene Apple-ID erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Daher ist entweder die Möglichkeit der Familienfreigabe (über die Apple-ID der Erziehungsberechtigten) oder mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten eine Apple-ID zu nutzen. Eine Anleitung gibt es hier: Anleitung iPads
Für Leihgeräte der Schule ist dies nicht möglich.
Nein, es erfolgt kein Zugriff auf gespeicherte Daten. Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter „Standard-Apps“ und/oder das temporäre Sperren von Apps in bestimmten Unterrichtsphasen oder Klassenarbeiten/Klausuren.
Für eine gelungene Nutzung der Tablets im Unterricht sind Regeln wichtig. Diese wurden von den didaktischen Gremien der Schule erarbeitet. Sie können unter Downloads in mehreren Sprachen heruntergeladen werden.