Die Gleichstellungsbeauftragte unserer Schule ist Viktoria Firus.

Nach § 20 NGG („Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz“ vom 09.12.2010) ist die Gleichstellungsbeauftragte an allen organisatorischen, personellen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können. Hierunter fallen unter anderem nach § 20 Abs. 1 Satz 3 NGG Arbeitszeitregelungen, organisatorische und individuelle Regelungen zur Teilzeit, Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen und noch vieles mehr (nachzulesen im NGG § 20). Die Gleichstellungsbeauftragte ist bereits dann zu beteiligen, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter oder die Vereinbarung von Beruf und Familie in der Dienststelle berühren könnten. (Auszug aus dem Merkblatt zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten nach dem NGG).